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Gebührenordnung der DLRG Gruppe Ilvesheim e. V.

Gültig ab 16.05.2025 – alle bisherigen Listen verlieren Ihre Gültigkeit!
(beschlossen von der Mitgliederversammlung am 16.05.2025, angepasst durch die Mitgliederversammlung am 14.03.2026)

Wenn in dieser Gebührenordnung von „Mitgliedern" gesprochen wird, dann sind immer Mitglieder der DLRG Gruppe Ilvesheim e. V. gemeint.

Mitgliedsbeiträge

(beschlossen von der Mitgliederversammlung am 17.03.2017, angepasst durch die Mitgliederversammlung am 14.03.2026)

Einzelmitgliedschaft Erwachsene = 55,00 Euro
Einzelmitgliedschaft Jugendliche unter 26 Jahren = 45,00 Euro
Familienmitgliedschaft = 110,00 Euro
Mitgliedschaft einer Firma, Behörde oder Verein = 55,00 Euro

Das Alter von 26 Jahren bezieht sich auf den Jahresbeginn.
Die Gebühren der Familienmitgliedschaft gelten nur für Eltern und ihre Kinder unter 26 Jahren. Möglich sind entweder zwei Elternteile und mindestens ein Kind oder ein Elternteil und mindestens zwei Kinder. Kinder, die im laufenden Jahr 26 Jahre alt werden, werden ab dem Folgejahr automatisch in eine Einzelmitgliedschaft überführt. Sollte dadurch oder durch einzelne Austritte eine Familie weniger als drei Mitglieder enthalten, werden diese automatisch in Einzelmitgliedschaften überführt.

Die Mitgliedsbeiträge gelten immer für das Kalenderjahr, auch wenn Sie (zum Beispiel im Jahr des Beitritts) nicht das volle Jahr Mitglied sind.

Gebühren der Mitgliederverwaltung

Bearbeitungsgebühr für Beitritt bei Einzelmitgliedschaft (inkl. Mitgliedsausweis) = 10,00 Euro
Bearbeitungsgebühr für Beitritt bei Familienlmitgliedschaft (pro Familie, inkl. Mitgliedsausweisen) = 20,00 Euro
Ersatzausstellung von Mitgliedsausweisen = 5,00 Euro
Ersatzausstellung von Schwimm- und Rettungsschwimmpässen = 5,00 Euro
Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift = kostenlos
Vom Mitglied verschuldeter fehlerhafter Bankeinzug (Rücklastschrift) = Bankgebühren, die uns belastet werden
Schriftliche Zahlungserinnerung (Mahnung) = 5,00 Euro

Schwimmausbildung – Schwimmkurse

Ein Kurs besteht in der Regel aus 12 Übungseinheiten á 45 Minuten.
Eine Urkunde als Leistungsnachweis sowie ein dazu passendes Stoffabzeichen sind in den Kursgebühren enthalten.

Seepferdchen für Mitglieder = 70,00 Euro
Deutsches Schwimmabzeichen (Bronze, Silber, Gold) für Mitglieder = 40,00 Euro

Seepferdchen für Nicht-Mitglieder = 170,00 Euro
Deutsches Schwimmabzeichen (Bronze, Silber, Gold) für Nicht-Mitglieder = 140,00 Euro

Rettungsschwimmausbildung

Kurs und Prüfung für Juniorretter oder Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (Bronze, Silber, Gold) gemäß aktueller Prüfungsordnung.
Eine Urkunde als Leistungsnachweis sowie ein dazu passendes Stoffabzeichen sind in den Kursgebühren enthalten.
Eine eventuell notwendige Erste Hilfe Ausbildung ist nicht im Kurs/Preis enthalten und muss gesondert gebucht werden.

Juniorretter für Mitglieder = 40,00 Euro
Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (Bronze, Silber, Gold) für Mitglieder = 20,00 Euro

Juniorretter für Nicht-Mitglieder = 140,00 Euro
Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (Bronze, Silber, Gold) für Nicht-Mitglieder = 60,00 Euro

Prüfung zu Schwimmabzeichen und Sonderleistungen

Nur Prüfungen, ohne Teilnahme an einem Schwimmkurs. Für Mitglieder und Nicht-Mitglieder.
Bei Seepferden und dem Deutschen Schwimmabzeichen sind eine Urkunde als Leistungsnachweis sowie ein dazu passendes Stoffabzeichen in den Gebühren enthalten.

Seepferden = 5,00 Euro
Deutsches Schwimmabzeichen (Bronze, Silber, Gold) = 5,00 Euro
Leistungsbestätigung Sportabzeichen = 5,00 Euro
Bestätigung von Schwimmleistungen für Behörden = 10,00 Euro
Abnahme von Sonderprüfungen = 10,00 Euro

Schnorcheltauchausbildung

Kurs und Prüfung für das Deutsche Schnorcheltauchabzeichen gemäß aktueller Prüfungsordnung.

Schnorcheltauchabzeichen für Mitglieder = 20,00 Euro
Schnorcheltauchabzeichen für Nicht-Mitglieder = 50,00 Euro

Erste Hilfe Ausbildung

Erste Hilfe Ausbildung (9 Unterrichtseinheiten) gemäß aktueller Prüfungsordnung.

Erste Hilfe Ausbildung für Mitglieder = 20,00 Euro
Erste Hilfe Ausbildung für Nicht-Mitglieder = 55,00 Euro

Stornogebühren bei Rücktritt und Nichterscheinen

Bei Stornierung der Anmeldung zu Kursen, Ausbildungen und Prüfungen nach dem jeweiligen Anmeldeschluss werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern nicht eine Person der Warteliste nachrücken bzw. der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann oder eine Ersatzperson benannt wird. Erfolgt die Absage später als zwei Wochen vor der Veranstaltung oder erscheint der Teilnehmer nicht, können nicht vermeidbare Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt werden (z. B. Stornokosten in Tagungszentren).

Sonderregelung für alle kostenpflichtigen Kurse

Aktiven Ausbildern und Ausbildungshelfern, Mitarbeitern im Sanitätsdienst, Wasserrettungsdienst, in den Rettungswachen oder der Geschäftsstelle können die Kursgebühren erlassen werden. Die Entscheidung obliegt dem Vorstand.

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