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1. Allgemeines

Das Angebot der DLRG Ilvesheim ist vielfältig. Für eine bessere Lesbarkeit wird im folgenden immer von "Lehrgang" gesprochen, egal ob es sich um Lehrgänge, Schwimmkurse, Seminare, Veranstaltungen, Wettkämpfe, Jugendausflüge oder sonstiges Angebote handelt.

2. Anmeldung

Die Anmeldung ist eine verbindliche Zusage der Teilnahme für den angegebenen Lehrgang. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.

Der Eingang der Anmeldung wird per E-Mail an die angegebene Adresse bestätigt. In dieser E-Mail ist ein Link zu einer Bestätigungsseite enthalten. Auf der Bestätigungsseite sind die Angaben zu kontrollieren und per Klick auf die entsprechende Schaltfläche zu bestätigen.

Ist der Lehrgang/Kurs bereits ausgebucht, wird der Anmeldende ebenfalls per E-Mail informiert und automatisch auf eine Warteliste gesetzt.
Erhält der Anmeldende trotz Warteliste keinen Platz beim gewünschten Lehrgang, wird die Teilnahmegebühr nicht fällig.

Nach Kontrolle der Voraussetzungen des Teilnehmers wird die Anmeldung seitens der DLRG Ilvesheim bestätigt und weitere Informationen zur Zahlung und Teilnahme zugesendet.

3. Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr wird zum Anmeldeschluss fällig. Die jeweils möglichen Zahlungsarten werden für die Lehrgänge einzeln festgelegt. Es sind ausschließlich die für den jeweiligen Lehrgang vorgesehene Zahlungsarten zulässig.

Für Mitglieder der DLRG Ilvesheim gilt für einige der angebotenen Lehrgänge eine geringere Teilnahmegebühr, als für Nichtmitglieder. Dies wird in den Lehrgangsdetails bekannt gemacht.
Nichtmitglieder können Mitglied werden und ebenfalls von den geringeren Teilnahmegebühren profitieren. Die Beitrittserklärung für die Mitgliedschaft muss in diesem Fall spätestens zum Anmeldeschluss des Lehrgangs schriftlich vorliegen.

Bei Barzahlung muss die Gebühr am ersten Kurstermin entrichtet werden.

Bei Überweisung muss die Gebühr bereits zum Anmeldeschluss auf unserem Konto eingegangen sein. Bitte führen Sie die Überweisung mit aussagekräftigem Verwendungszweck auf das folgende Konto aus:
DLRG Ilvesheim, IBAN: DE72 6709 0000 0035 0769 05, BIC: GENODE61MA2, Volksbank Rhein-Neckar e.G.

4. Leistungen

Verpflegung und Übernachtung sind grundsätzlich NICHT in den Teilnahmegebühren enthalten – sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.

5. Ab- und Anreise

Reisekosten können nicht übernommen werden, außer dies ist bei einzelnen Veranstaltungen explizit anders angegeben.

Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Verantwortung.

6. Rücktritt von der Anmeldung

Bei Stornierung der Anmeldung nach dem jeweiligen Anmeldeschluss werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern nicht eine Person der Warteliste nachrücken bzw. der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann oder eine Ersatzperson benannt wird. Erfolgt die Absage später als zwei Wochen vor der Veranstaltung oder erscheint der Teilnehmer nicht, können nicht vermeidbare Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt werden (z. B. Stornokosten in Tagungszentren).

7. Änderungen / Absagen von Lehrgängen

Obwohl wir bemüht sind, es zu vermeiden, kann es vorkommen, dass Lehrgänge abgesagt, Termine geändert oder Lehrgangsorte verlegt werden müssen. Im Falle einer kompletten Absage einer Veranstaltung werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren automatisch in voller Höhe zurückerstattet. Bei Termin- oder Ortsänderungen bleibt die Buchung bestehen, jedoch ist eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung möglich.

8. Lehrgangsvoraussetzungen

Die Teilnahme an einem Lehrgang ist an die Erfüllung der genannten Voraussetzungen gebunden. Erforderliche Nachweise darüber sind parallel zur Anmeldung an die in der Bestätigungsmail angegebende E-Mail-Adresse einzusenden und zum Lehrgang im Original mitzubringen.

Sollten die Lehrgangsvoraussetzungen nicht nachgewiesen sein, kann die Teilnahme verwehrt werden. Die abgebuchte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

Bei Lehrgängen, die im oder am Wasser stattfinden, muss jeder Teilnehmer das Formular "Selbsterklärung zum Gesundheitszustand (Merkblatt M3-002-17)" (Link) vollständig ausgefüllt spätestens am ersten Lehrgangstag - vor Lehrgangsbeginn - abgeben. Bei Minderjährigen muss zusätzlich ein Erziehungsberechtiger das Formular unterschreiben.
Bei anderen Lehrgängen kann die Selbsterklärung ebenfalls angefordert werden, wenn die Art des Lehrgangs dies erfordert. In diesem Fall ist dies in der Lehrgangsbeschreibung angegeben.

Unser Angebot richtet sich an Mitglieder der DLRG Ilvesheim. Die Teilnahme anderer Personen ist bei einigen Lehrgängen möglich. Anfragen hierzu sind an die Geschäftsstelle zu richten. Grundsätzlich sind in diesen Fällen vergleichbare fachliche Voraussetzungen nachzuweisen.

9. Verwendung von Bildern

Wir weisen darauf hin, dass Bilder, die während Veranstaltungen oder Lehrgängen gemacht werden, in Lehrgangsheften, Publikationen und auf der Homepage verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bei Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat.

10. Zusätzliche Hinweise für bestimmte Kursangebote

10.1. Zusatz bei Säuglings- und Kleinkinderschwimmkursen

  1. Der Kurs findet, wie in der Ausschreibung angegeben, an festgelegten Terminen statt.
  2. Neben der Anmeldung muss außerdem noch der Kursbeitrag, wie in der Ausschreibung genannt,  entrichtet werden, bevor die Ausbildung beginnen kann. Daher ist der Betrag bis spätestens zum jeweiligen Anmeldeschluss auf unser Konto zu überwiesen.
    Bitte geben Sie im Verwendungszweck „BABY“ sowie den Name des Teilnehmer/der Teilnehmerin an. Die Kontodaten finden Sie in den Teilnahmebedingungen im Abschnitt "2. Teilnahmegebühr".
  3. Sollten bis zu zwei Kursabende wegen Nichtnutzbarkeit des Bades oder Fehler unsererseits ersatzlos entfallen, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Teilnahmegebühren. Ab dem dritten Termin werden pro entfallenem Termin die anteilig darauf entfallene Kursgebühr (Kursgebühr geteilt durch die Anzahl der ausgeschriebenen Kurstermine), in Summe maximal die gezahlt Kursgebühr, erstattet.
  4. Die Aufsichtspflicht liegt während des gesamten Kurses bei den Eltern bzw. bei der Begleitperson. Für Schäden, die außerhalb der Unterrichtseinheit entstehen, können wir nicht haften.

10.2. Zusatz bei Anfängerschwimmkursen für Kinder und Erwachsene

(Kurse mit Lernziel: Abzeichen Seepferdchen / Frühschwimmer)

  1. Der Kurs findet, wie in der Ausschreibung angegeben, an festgelegten Terminen statt.
  2. Es gibt keine Gewähr für das Erlernen des Schwimmens oder Erzielen von schwimmerischen Leistungen. Aussagen zu Erfolgsaussichten sind immer unverbindliche Auskünfte.
  3. Sollten bis zu zwei Kursabende wegen Nichtnutzbarkeit des Bades oder Fehler unsererseits ersatzlos entfallen, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Teilnahmegebühren. Ab dem dritten Termin werden pro entfallenem Termin die anteilig darauf entfallene Kursgebühr (Kursgebühr geteilt durch die Anzahl der ausgeschriebenen Kurstermine), in Summe maximal die gezahlt Kursgebühr, erstattet.
  4. Bei Minderjährigen Teilnehmern: die Aufsichtspflicht unsererseits beginnt zu Beginn jeder Unterrichtseinheit am Ausgang der Umkleidekabinen Richtung Schwimmhalle (nach dem Umziehen) und endet am Ende der jeweiligen Unterrichtseinheit am selben Ort (vor dem Umziehen). Es gilt grundsätzlich den Weisungen der Ausbilder Folge zu leisten. Für Schäden, die außerhalb der Unterrichtseinheit entstehen, können wir nicht haften.

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